Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Code-Design Hechl:
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht für Endverbraucher
- Datenschutzerklärung & Cookie Bestimmungen
- Update Bestimmungen - Update auf neue Versionen unserer Programme
- Lizenzvereinbarung - Online-Programme
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Code-Design Hechl, Inhaber Markus Hechl
im folgenden kurz C.D.H. genannt.
- 1. Geltungsbereich
- 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") von "Code-Design Hechl" - Inhaber Markus Hechl, Josef Hutterer-Str. 32/2, A-3012 Wolfsgraben, (nachfolgend "C.D.H.") gelten für alle mit C.D.H. geschlossene Verträge soweit nicht explizit schriftlich anders vereinbart. Die AGB gelten auch für alle folgenden Geschäfte bzw. Geschäftsverbindungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Fremde Geschäfts- und Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn C.D.H. dies ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
- 1.2 Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von C.D.H. haben keine Vollmacht, für C.D.H. Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Erfüllungsgehilfen sind insbesondere nicht befugt Rabatt oder ähnliche Vergünstigungen zu vereinbaren.
- 1.3 Diese AGB gelten ebenfalls für nach Vertragsabschluss erteile Zusatz- und Änderungsaufträge.
- 2. Zustandekommen des Vertrages
- 2.1 Der Vertrag mit C.D.H. kommt zustande, sobald der vom Auftraggeber erteilte Auftrag von C.D.H. schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angenommen wurde (Auftragsbestätigung).
- 2.2 Erfolgt die Annahme durch C.D.H. nicht ausdrücklich, sondern durch Lieferung an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung z.B. Bekanntgabe von Zugangsdaten, Installation einer Software (z.B. C.D.H. Programme) durch C.D.H. ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen.
- 3. Vertragsdauer, Kündigung, Rücktritt, Online-Streitbeilegung
- 3.1 Sofern keine andere Mindestvertragsbindung vereinbart wurde, beträgt diese für C.D.H. Produkte/Leistungen zwölf Monate. Die Vertragsbindung verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate bzw. die einzelvertraglich anders vereinbarte Frist, falls der Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich per Brief oder online im dafür eingerichteten Kundenbereich gekündigt wurde.
- 3.2 Vor Ablauf der Vertragsbindung ist das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Die Vertragsbindung beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer die Vertragsbindung vorsehenden Vereinbarung.
- 3.3 Eine Änderung der Vertragsbindung kann mit C.D.H. schriftlich vereinbart werden, jedoch muss dies der Auftraggeber im Fall einer Kündigung nachweisen.
- 3.4 Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Bestellung über das Internet) binnen 14 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß den in § 5f KSchG bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.b. Drucksachen, Domainnamen), sowie bei bereits installierter Software oder bei Registrierung von Domains. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht.
- 3.5 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
- 3.5 Voraussetzung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag ist ein Lieferverzug sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Für Verbraucher gilt davon abweichend, dass der Rücktritt zumindest schriftlich geltend zu machen ist.
- 4. Auflösung aus wichtigem Grund/Sperre
- 4.1 C.D.H. ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
a) der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung samt Androhung der Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist;
b) der Auftraggeber gegen gesetzliche Bestimmungen, ins besonders jene des Telekommunikationsgesetzes und des ECG oder gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages und dieser AGB verstößt;
c) der Auftraggeber einen außergerichtlichen Ausgleich beantragt oder über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs- oder Vorverfahren oder eine Gesamtexekution eröffnet oder bewilligt wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;
d) der Auftraggeber bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis C.D.H. vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte;
e) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;
f) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von C.D.H. weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt;
g) wenn der Auftraggeber wiederholt gegen die "Netiquette" bzw. die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt;
h) der Auftraggeber einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt.
i) der Auftraggeber seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert und er keine Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Vormund, Sachwalter etc.) beibringt;
j) der Auftraggeber trotz Verlangen von C.D.H. keine inländische Zustellanschrift oder Zahlstelle mehr besitzt;
k) beim Auftraggeber der begründete Verdacht besteht, Telekommunikationsdienste oder damit im Zusammenhang stehende Leistungen insbesondere in betrugsmäßiger Absicht missbrauchen oder den Missbrauch durch Dritte zu dulden;
l) beim Auftraggeber der begründete Verdacht besteht, dass die Leistungen von C.D.H. überwiegend durch einen Dritten im Sinne eines Umgehungsgeschäftes in Anspruch genommen werden sollen.
m) die Lieferung der Leistung aus anderen, nicht von C.D.H. zu vertretenden, ins besonders technischen Gründen unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar wird. - 4.2 Die durch aus obigen Gründen erfolgende Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung bzw. Sperre einerseits sowie durch eine allfällige Entsperrung andererseits entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
- 4.3 Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, der Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, die aus einem Grund, der Sphäre des Auftraggebers zuzurechnen ist, erfolgen, lassen den Anspruch von C.D.H. auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin einerseits sowie auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen andererseits unberührt. Im Falle der Vorauszahlung ist C.D.H. daher berechtigt, bereits erhaltene Dienstleistungsentgelte zu behalten.
- 4.4 Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung einerseits, bloße Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung andererseits, liegt im freien Ermessen von C.D.H.. C.D.H. wird sich jedoch bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den Auftraggeber über die Maßnahme und deren Grund prompt informieren.
- 4.5 Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von C.D.H. zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des C.D.H. nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden Schadenersatzes durch C.D.H. bleibt unberührt.
- 4.6 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grunde immer, C.D.H. zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Er ist daher zum Löschen aus vertraglichen oder gesetzlichen Gründen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Aus der Löschung kann der Auftraggeber daher keinerlei Ansprüche C.D.H. gegenüber ableiten, zumal § 101 TKG 2003 die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
- 4.7 Eine Sperre ist am nächstfolgenden Werktag, frühestens jedoch binnen 24 Stunden aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen und der Auftraggeber die Kosten der Sperre und der Wiedereinschaltung ersetzt hat. Eine vom Auftraggeber zu vertretende Sperre entbindet nicht von der Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der Entgelte.
- 4.8 Für den Auftraggeber ist das Vertragsverhältnis kündbar, wenn der in den Leistungsbestimmungen enthaltene Leistungsumfang in einem wesentlichen Punkt trotz Aufforderung über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen von C.D.H. nicht eingehalten wird.
- 4.1 C.D.H. ist zur sofortigen Vertragsauflösung oder Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Auftraggebers oder ihm zurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn
- 5. Leistungsumfang Allgemein / Leistungsbeschreibung
- 5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den allfälligen - sich hierauf beziehenden Vereinbarungen der beiden Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen. Sollte sich nach Vertragsabschluß der Leistungsumfang eines Produkte erweitern (z.B. bei Webhosting, Online-Programmen), wird der Auftraggeber hiervon nicht extra verständigt und kommt der Auftraggeber erst auf ausdrücklichen Wunsch und - sofern vorgesehen - gegen entsprechendes Entgelt in Genuss des erhöhten Leistungsumfangs.
- 5.2 C.D.H. ist weiters berechtigt, die Leistungen auch durch entsprechend qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
- 5.3 Kann eine Leistung von C.D.H. aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten verstoßen hat, Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig gemeldet hat oder der Kunde vereinbarte Termine nicht eingehalten hat, so hat der Kunde den hierdurch zusätzlich verursachten Arbeitsaufwand zu vergüten. In einem solchen Fall verlängern sich weiters die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung.
- 5.4 Erbringt C.D.H. kostenlose Dienste oder Leistungen, so können diese von C.D.H. ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden.
- 5.5 C.D.H. betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. C.D.H. orientiert sich hierbei am jeweiligen Stand der Technik. Die angebotenen Dienste richten sich nach der branchenüblichen Verfügbarkeit.
- 5.6 Sofern C.D.H. im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt C.D.H. dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei C.D.H.. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse durch Dritte nutzen zu lassen, Unterlizenzen zu erteilen oder die Arbeitsergebnisse zu verändern oder weiterzuentwickeln.
- 5.7 Für die Teilnahme an Präsentationen steht C.D.H. ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält C.D.H. nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von C.D.H., insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von C.D.H.; der Kunde ist nicht berechtigt, diese --- in welcher Form immer --- weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an C.D.H. zurückzustellen.
- 5.8 Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von C.D.H. gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist C.D.H. berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
- 5.9 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von C.D.H. nicht zulässig.
- 5.10 Alle Leistungen von C.D.H. einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von C.D.H. und können jederzeit --- insbesondere bei Beendigung des Vertrages --- zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung jedoch nicht der Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit C.D.H. darf der Kunde die Leistungen nur selbst nutzen.
- 5.11 Bei einem Zahlungsverzug von länger als 30 Tagen, bzw. bei der Einleitung des gerichtliches Mahnverfahren, können die Leistungen von C.D.H. eingestellt, unverzüglich gesperrt und die Internetseiten offline gestellt, bzw. bei Software die Zugriffsberechtigung entzogen werden. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht für den Zeitraum der Sperrung weiterhin.
Die Sperrung wird solange aufrechterhalten, bis die rückständigen Zahlungen sowie die weiter angefallenen Kosten (Mahnkosten, Anwaltskosten, Bearbeitungskosten, Verzugszinsen etc.) beglichen sind. C.D.H. haftet nicht für Schäden, die sich aus der Sperrung für den Kunden oder für Dritte ergeben. Außerdem behält sich C.D.H. das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn innerhalb einer angemessenen Zeitspanne keine Zahlung erfolgt. - 5.12 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die C.D.H. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören ins besonders behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Leitungsnetz im Bereich von Kommunikationsdienstleistungsfirmen usw. - auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von C.D.H. bzw. deren Unterlieferanten oder Unterauftragnehmern auftreten, hat C.D.H., sofern diese nicht von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen, die C.D.H. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen C.D.H., die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, sofern diese dem Auftraggeber zumutbar ist, insbesondere weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen C.D.H. unabhängig sind, hinauszuschieben. Die Haftung C.D.H.s für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.
- 5.13 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von C.D.H. liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Auftraggebers auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
- 5.14 Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
- 5.15 Soweit C.D.H. aufgrund technischer oder rechtlicher Unmöglichkeit keine Daten gespeichert oder gespeicherte Daten aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Verpflichtungen gelöscht hat, trifft sie keine Nachweispflicht für einzelne Daten.
- 5.16 Zur Nutzung von Internet-Dienstleistung wird ein Internetfähiges Geräte (z.b. Handy oder Computer) mit funktionsfähigem Internetzugang vorausgesetzt. Die Online-Programme arbeitet fehlerfrei unter den Standardeinstellungen der unter Punkt 5.18 genannten Programme bzw. Browser. Unter Umständen ist bei Änderung der Standardeinstellungen an dem vom Kunden verwendeten Computer eine Nutzung nur eingeschränkt möglich. Darauf zurückzuführende Fehlfunktionen stellen keinen Mangel dar.
- 5.17 C.D.H. übernimmt keine allgemeine Gewähr für die Darstellung von WWW-Seiten, berücksichtigt werden nur die drei am meistverbreiteten Browser (z.b. Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Google Chrome). Unterstützen werden dabei immer nur die zum Zeitpunkt der Erstellung aktuelle stabile Version sowie die Version die ihr vorausging. Alle dem Kunden dargestellten Seiten (auf Papier oder in elektronischer Form) sind als Muster anzusehen, die abhängig von der Systemumgebung, auf der die Seiten angezeigt werden, stark variieren können. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass grafische Darstellungen auf textorientierten Browsern nicht möglich sind.
- 6. Kennzeichnung
- 6.1 C.D.H. ist berechtigt, auf allen entworfenen Printmedien, Software und Programmen von C.D.H. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde oder sein Einverständnis eingeholt werden muss wenn dies das Gesamterscheinungsbild nicht beeinträchtigt.
- 6.2 Der Kunde gestattet C.D.H., auf den erstellten Internetseiten einen Link auf www.code-design.at (z.B. "Powered by Code-Design Hechl") zu setzen, wenn dies das Gesamterscheinungsbild des Internetauftrittes nicht beeinträchtigt.
- 7. Entgelte
- 7.1 Die Höhe des vom Auftraggeber zu entrichtenden Entgelts richtet sich nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Entgeltbestimmungen von C.D.H.. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und allfälligen Versandkosten. Die Verrechnung bei Dienstleistungen erfolgt jeweils pro geleistete Arbeitsstunde.
- 7.2. Wenn nicht anders angegeben gilt ein Stundensatz von 110,00 EUR exkl. Steuern als vereinbart.
- 7.3 Als Arbeitszeit gilt sowohl die Zeit, in der Mitarbeiter von C.D.H., sei es in den Geschäftsräumlichkeiten von C.D.H. oder des Kunden, Dienstleistungen für den Kunden erbringen, als auch die Reisezeit wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
- 7.4 Zuzüglich zu den im Einzelvertrag angeführten Preisen hat der Kunde C.D.H. sämtliche in Ausführung des Auftrages entstandenen Barauslagen und Spesen (zB. Nächtigungskosten, Erwerb von Foto Nutzungsrechten) zu ersetzen.
- 7.5 Verlangt der Kunde Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit, werden für diese Dienstleistungen, auf Grundlage der im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze, folgende Zuschläge verrechnet:
- Montag bis Freitag von 18.00 bis 8.00 Uhr plus 60%
- Samstag, Sonntag und Feiertag von 0.00 bis 24.00 Uhr plus 100% - 7.6 Es wird zwischen monatlich/quartalsweise fixen (z.B. Grundgebühr), variablen und einmaligen Entgelten (z.B. Einrichtungskosten) unterschieden. Die Verrechnung und das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen auf den Webseiten von C.D.H. abrufbaren Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.
- 7.7 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem C.D.H. über sie verfügen kann. Sofern nicht anders vereinbart, sind Grundentgelte und sonstige verbrauchsunabhängige Entgelte mit dem Tag, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde im Voraus zu bezahlen.
- 7.8 Soweit in den Entgeltbestimmungen keine sofortige Bezahlung in bar vorgesehen ist, werden Entgeltforderungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens, wenn nicht anders vereinbart, sieben Werktage nach Rechnungserhalt auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gut geschrieben sein.
- 7.9 Der Auftraggeber kann zwischen Bereitstellung der Rechnung in elektronischer Form oder in Papierform wählen. Sollte sich der Auftraggeber für die elektronische Form der Bereitstellung der Rechnungen entscheiden, wird im diese automatisiert via e-Mail zugestellt.
- 7.10 Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel können einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung und laufende verbrauchsunabhängige Kosten quartalsmäßig (bezogen auf das Vertragsjahr) im Vorhinein verrechnet werden. Erfolgt eine Zahlung nicht mittels Originalbeleg und ohne Angabe der richtigen Rechnungsnummer oder Kundennummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit der Zuordnung zur richtigen Verrechnungsnummer ein und ist vom Auftraggeber ein Bearbeitungsentgelt zu bezahlen.
- 7.11 Im Falle des Zahlungsverzuges kann C.D.H. sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 12 %, über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, - bei Konsumenten im sinne des KSchG werden 5% vereinbart - ab Verzugseintritt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verrechnen, sofern C.D.H. nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist C.D.H. berechtigt, vorprozessuale Kosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Betreibung oder Eintreibung notwendig sind, - insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten - in Rechnung zu stellen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem termingerechten Eingang der vollständigen Zahlung bedingt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt C.D.H. vorbehalten.
- 7.12 Festgehalten wird, dass C.D.H. zur Auszahlung von Partnerprovisionen erst nach vertragsgemäß geleisteter Zahlung der Entgelte durch den vom jeweiligen Partner vermittelten Auftraggeber verpflichtet ist. Die zu zahlenden Partnerprovisionen werden jeweils zum darauf folgenden Monatsende fällig.
- 7.13 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgeltforderungen sind vom Auftraggeber binnen einem Monat nach Zugang der Rechnung schriftlich bei C.D.H. zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt.
- 7.14 Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von C.D.H..
- 8. Neuberechnung von Entgelten
- 8.1 Wird bei der Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestelltem Entgelte ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Auftraggebers ausgewirkt haben könnte und lässt sich die richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine pauschale Festsetzung der Entgelte vorzunehmen.
- 9. Sicherheitsleistung, Vorauszahlung
- 9.1 C.D.H. ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung in angemessener Höhe abhängig zu machen.
- 9.2 Die Sicherheitsleistung kann durch Wechsel oder Bankgarantie eines innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes zugelassenen Kreditinstitutes oder durch Bar Erlag erfolgen; andere Sicherheitsleistungen können von C.D.H. abgelehnt werden.
- 9.3 Für eine in Geld hinterlegte Sicherheitsleistung gebühren die gesetzlichen Zinsen. Die Sicherheitsleistung ist ohne schuldhafte Verzögerung zurückzugeben oder mit gegenüber C.D.H. bestehenden Zahlungsverpflichtungen aufzurechnen, sobald die Voraussetzungen für die Erbringung der Sicherheitsleistung weggefallen sind.
- 10. Sonstige Rechte und Pflichten
- 10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Verboten ist insbesondere jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen österreichische oder internationale Rechtsnormen verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benutzer.
- 10.2 Ausdrücklich hingewiesen wird auf die Vorschriften des Pornografie Gesetzes, das Verbotsgesetz und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
- 10.3 Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten. Der Auftraggeber nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.
- 10.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt oder für C.D.H. oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend ist.
- 10.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, C.D.H. vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere durch die vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung. Wird C.D.H. entsprechend in Anspruch genommen, so steht C.D.H. allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.), ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber - außer im Fall groben Verschuldens von C.D.H. - den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
- 10.6 Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, bei sonstigem Schadenersatz, C.D.H. unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software, sowie zur Geheimhaltung von Passwörtern verpflichtet.
- 10.7 Mangels ausdrücklicher anders lautender Vereinbarung ist für die Einholung einer allenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigung der Auftraggeber verantwortlich. Das gleiche gilt auch für die Einholung für allenfalls erforderliche privatrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter. Diesbezüglich haftet der Auftraggeber C.D.H. gegenüber für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben.
- 10.8 Der Auftraggeber ist zur Absicherung seines Anschlusses (e-Mail, Website, etc. ), seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten vor allem zum Schutz vor unberechtigtem Angriff verpflichtet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, "trojanische Pferde" oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass dies durch "Hacker" erfolgen kann. C.D.H. trifft dafür sowie für etwaige Schäden, die durch Hackerangriffe oder DOS-Attacken auf Geräte oder Webservices des Auftraggebers entstehen, keine Haftung, sofern sie nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich C.D.H. mitzuteilen. Jedenfalls haftet der Auftraggeber für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter oder sonstiger Zugangsdaten des Auftraggebers, durch Weitergabe an Dritte, durch nicht rechtzeitige Meldung eines entsprechenden Verdachtes, dass Daten unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten oder durch nicht erfolgte Absicherung seiner Endgeräte und Systeme entstehen.
- 10.9 Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die von seinem Anschluss (e-Mail, Website, etc. ) ausgehen und wird C.D.H. für sämtliche entstehenden Schäden schad- und klaglos halten, dies insbesondere im Hinblick auf zu zahlende Strafen welcher Art auch immer und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung.
- 10.10 Werden Leistungen von C.D.H. durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für alle dadurch angefallenen Entgelte aus Kommunikationsdienstleistungen bis zum Eintreffen der Meldung des Auftrages zur Änderung des Passwortes bei C.D.H.. Weitere Schadenersatzansprüche C.D.H.s bleiben unberührt
- 11. Behebung von Störungen
- 11.1 Der Auftraggeber hat Störungen oder Mängel an Leistungen unverzüglich C.D.H. anzuzeigen und die Entstörung oder Problembehandlung umgehend zu ermöglichen. Bei Verletzung dieser Verständigungs- oder Mitwirkungspflicht, übernimmt C.D.H. für Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung resultieren (z.B. Kosten einer vom Kunden beauftragten Fremdfirma), keine Haftung.
- 11.2 C.D.H. wird mit der Behebung von Störungen an Leistungen innerhalb der in der für die gegenständliche Leistung in maßgeblichen Leistungsbeschreibungen genannten Regelentstörungszeit ohne schuldhafte Verzögerung beginnen. Entstörungen zu besonderen Bedingungen führt C.D.H. jeweils nach Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt durch.
- 11.3 Wird C.D.H. zu einer Störungsbehebung gerufen oder aufgefordert und wird festgestellt, dass entweder keine Störung vorliegt oder die Störung nicht von C.D.H. zu vertreten ist, hat der Auftraggeber C.D.H. den entstandenen Aufwand nach den aktuellen Entgeltbestimmungen zu begleichen.
- 11.4 Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen bei der Durchführung der Entstörung bewirken kein Freiwerden von der Pflicht des Auftraggebers zur Bezahlung der Entgelte.
- 12. Weitere Anzeigepflichten, Zugang und Erklärungen
- 12.1 Der Auftraggeber hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von C.D.H. geführt wird, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, seiner E-Mail Adresse, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und seiner Bank- und Kreditkartenverbindung sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung C.D.H. schriftlich anzuzeigen.
- 12.2 Gibt der Auftraggeber eine Änderung seiner Anschrift bzw. seiner E-Mail Adresse nicht bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekanntgegebene gesandte, rechtlich bedeutsame Erklärungen von C.D.H. insbesondere Kündigungen oder Erledigungen im Einwendungsverfahren nicht zu, so gelten die Erklärungen trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von C.D.H. gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
- 12.3 Nicht bescheinigt zugesandte Erklärungen gelten gegenüber Unternehmern innerhalb Österreichs mit dem zweiten Werktag (Montags bis Freitags) nach der Übergabe zur postalischen Beförderung als zugestellt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, die Zustellung wäre nicht oder später erfolgt. Die Zustellfiktion bleibt hiervon unberührt.
- 12.4 Sofern der Auftraggeber zustimmt, können - auch rechtlich bedeutsame - Erklärungen von C.D.H. dem Auftraggeber mittels elektronischer Medien (z.B. E-Mail) übermittelt werden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gelten sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.
- 13. Datenschutzerklärung
- 13.1 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003), unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf www.code-design.at/datenschutz. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website und Geschäftsgebaren.
- 13.2 Wenn Sie per Formular auf unserer Website oder per E-Mail-Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen 3 Monate bei uns gespeichert. Die hierbei angegebenen personenbezogenen Informationen werden durch uns vertraulich behandelt und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck der Kontaktaufnahme genutzt. Ihre Nachricht wird ausschließlich von Mitarbeitern unseres Unternehmens gelesen, eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
- 13.3 Sie haben auf unserer Website die Möglichkeit einen separaten Login-Bereich zu nutzen. Die im Rahmen der Nutzung des Login-Bereiches anfallenden Nutzungsdaten werden von uns nur zur Missbrauchsbekämpfung und Störungsbeseitigung bzw. zur Aufrechterhaltung der Funktionalität erhoben, gespeichert und verarbeitet. Ihre IP-Adresse wird beim Anmelden und Login zu Dokumentationszwecken mitgespeichert aber nicht angezeigt. Die hierbei angegebenen personenbezogenen Informationen werden durch uns vertraulich behandelt. Sie können optional Ihr Benutzerkonto selbst löschen oder auf Ihren persönlichen Wunsch hin, von uns jederzeit löschen lassen, eine automatische Löschung nach einem gewissen Zeitraum erfolgt nicht. Bei einer Schließung, sperren wir Ihren Account nach 14 Tagen, wenn Sie diesen bis dahin nicht wieder reaktivieren. Danach löschen wir, nach einer Frist von 3 Monaten Ihre Daten, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
- 13.4 Jeder Kunde von C.D.H. bekommt ein Online-Konto welches entweder selbst vom Kunden angelegt wird oder durch C.D.H. angelegt wird. Dieses Online-Konto kann mit den entsprechenden Zugangsdaten unter www.code-design.at/kundenbereich abgerufen werden. In diesem Online-Kunden-Konto befinden sich neben seinen Stammdaten, Kontaktdaten, alle seine Bestellungen, Rechnungen, Angebote, Projektaufgaben, Kundenrabatte, Kundenpreise, Newsletter Abos, Websiteverwaltungseinträge und Domains. Diese Daten bleiben solange gespeichert bis der Kunde aktiv sein Kundenkonto in dem dafür vorgesehen Online-Bereich löscht oder uns den Löschungswunsch schriftlich mitteilt. Danach werden nur die Daten die wir gesetzlich aufbewahren müssen gespeichert. Bestellungen, Rechnungen, Angebote in Papierform werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet.
- 13.5 Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck des einfacheren Einkaufsvorganges und zur späteren Vertragsabwicklung von uns die IP-Daten des Anschlussinhabers gespeichert werden, ebenso wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, und freiwillige Angaben wie z.B. die UID Nr. des Käufers. Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung folgende Daten auch bei uns gespeichert:
Rechnungsadresse, Lieferadresse, Zahlungswünsche, Lieferwunsch, Anmerkungen, Warenkorb, Artikelangaben. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie ggf. an unsere Subunternehmer/Lieferanten wie z.b. Druckerei und Hostingpartner.
Wir geben personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, soweit dies für uns zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtungen, insbesondere zur Abwicklung eines geschlossenen Vertrages, notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet außer zu den genannten Zwecken der Vertrags- und Zahlungsabwicklung nicht statt.
Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis mindesten bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Angebote, Bestellungen, Rechnungen werden darüber hinaus gehend mindestens bis zum Ablauf der Produkthaftung gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Folgende optionale Daten können von Ihnen selbst angegeben werden und auch selbst wieder einzeln gelöscht werden: Angelegte Rechnungs- und Lieferadressen sowie Favoriten.
Folgende Daten werden erst bei einer Kontoschließung gelöscht: Kundenpreise und Kundenrabatte. Darüber hinaus werden folgende Daten nach der gesetzliche Aufbewahrungspflichte erst bei einer Kontoschließung gelöscht: Aufgaben zu einem Projekt, Angebote für den Kunden, Bestellungen sowie Rechnungen. - 13.6 C.D.H. ist berechtige Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen. Diese darf auf der Website von C.D.H. veröffentlicht werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
- 13.7 Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
- 14. Datensicherheit
- 14.1 C.D.H. ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, sofern ihr diese Maßnahmen technisch möglich und zumutbar sind. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei C.D.H. gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet C.D.H. dem Auftraggeber gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- 14.2 Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code - etwa eine persönliche Identifikationsnummer (z.B. Pincode) oder ein Kennwort - notwendig, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Daten geheim zu halten. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes durch unberechtigte Dritte, so hat der Auftraggeber den Code unverzüglich zu ändern oder - falls dies nur durch C.D.H. vorgenommen werden kann - C.D.H. unverzüglich mit der Änderung des Codes zu beauftragen.
- 15. Gewährleistung & Haftung
- 15.1 Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Auftraggeber die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin C.D.H. den Mangel angezeigt hat.
- 15.2 C.D.H. übernimmt keine Gewähr oder Haftung für den Fall der Inkompatibilität von Diensten oder gelieferter Software mit Systemkomponenten des Kunden, insbesondere wenn der Kunde über die von ihm verwendeten Komponenten falsche Angaben gemacht hat.
- 15.3 Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von C.D.H. entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden, soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht, einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und detailliert angezeigt hat. Ein Rücktrittsrecht gemäß § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Verbrauchergeschäfte sind von der Regelung ausgenommen.
- 15.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von C.D.H. bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, falscher Software Version, den Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von C.D.H. angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsumgebungen entstehen.
- 15.5 C.D.H. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, es sei denn dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden, oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet oder dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinne des anzuwendenden Gewährleistungsrechts vorliegt) oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. C.D.H. übernimmt, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht, weiters keine Haftung für eventuell entstehende Schäden durch eine dem Auftraggeber für Implementierungen oder ähnliche Zwecke zur Verfügung gestellten Software, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit C.D.H.s vor. Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Möglichkeiten jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken. Bei Unternehmergeschäften ist die Gewährleistung jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Allfällige Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern werden dadurch nicht berührt.
- 15.6 C.D.H. betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. C.D.H. haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern sie diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat. Davon abweichend gilt für Verbraucher: Mit Ausnahme von Personenschäden wird die Haftung C.D.H.s für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Aus technischen Gründen ist es aber nicht möglich, dass alle Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Es ist dem Auftraggeber bewusst, dass virtuelle Angriffe Dritter mit großer Wahrscheinlichkeit, technisch jedoch nicht vollumfänglich verhindert werden können. C.D.H. haftet daher nicht für Störung durch virtuelle Angriffe Dritter jeder Art, die auf den Systemen von C.D.H. und von dem Auftraggebern auftreten sollten. - 15.7 Eine Beseitigung von Mängeln kann auch im Rahmen von Update Releases durchgeführt werden, wobei der Lizenznehmer verpflichtet ist, entsprechende Service-Updates bei C.D.H. oder bei einer von C.D.H. angegebenen Stelle zur Fehlerbeseitigung herunter zu laden. Eventuell anfallende Installations- und Kommunikationskosten hat der Lizenznehmer selbst zu tragen.
- 16. "Online-Programme & Websites" im folgenden Software genannt
- 16.1 Bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Der Auftraggeber hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Auftraggeber C.D.H. vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos.
- 16.2 Für C.D.H. Online-Programme gelten die unter Punkt 17. beschriebenen Lizenzbestimmungen.
- 16.3 Der Funktionsumfang der angebotenen Online-Programme entspricht dem der bereitgestellten Demoversionen auf demo.code-design.at sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf den Webseiten von C.D.H. in der jeweils aktuellen Fassung.
- 16.4 Bei individuell von C.D.H. erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Pflichtenheft) bestimmt. Die Rechte an den Programmen, dem Programmcode und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei C.D.H., sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- 16.5 Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Nutzung der Software von C.D.H. durch Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von C.D.H. .
- 16.6 C.D.H. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden bestellte Software mit seinen bereits vorhandenen Programmen kompatibel sind, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen sowie dass die Software auf allen Servern ohne richtige Einstellungen einwandfrei funktionieren.
- 16.7 Bei kostenlos zur Verfügung gestellter Software übernimmt C.D.H. keine Gewähr.
- 16.8 C.D.H. ist berechtigt, Aktualisierungen von Online-Programmen nach eigenem Ermessen zu erstellen. Der Lizenznehmer hat ohne entsprechenden Updatevertrag keinen Anspruch auf zur Verfügung Stellung von Updates ausserhalb des Gewährleistungszeitraums.
- 16.9 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation und Benutzung durch den Auftraggeber ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.
- 17. Lizenzbestimmungen - Online-Programme
- 17.1 Die Lizenzbestimmungen gilt für alle von C.D.H. angebotenen und bereitgestellten PHP basierten Online-Programme wie z.B. C.D.H. Online-Shop
- 17.2 Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das Urheberrecht liegt alleine und zum vollen Umfang beim Entwickler und Programmierer Markus Hechl (Einzelunternehmer Code-Design Hechl), nachfolgend Lizenzgeber genannt.
- 17.3 Der Lizenznehmer hatte keinerlei Eigentumsrecht an einem Online-Programm sowie deren Dokumentation.
- 17.4 Vorbehaltlich der unten beschriebenen Bedingungen räumt der Lizenzgeber hiermit eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung des Online-Programms ein. Diese Lizenz erlaubt die Nutzung des Online-Programms auf einer kommerziellen oder nicht kommerziellen Webseite, eine Lizenz ist immer an eine Domain gebunden.
Der Lizenznehmer darf das Online-Programm für seinen Gebrauch auf einer Domain installieren und benutzen für die dieser eine Lizenz erworben haben. Wobei eine Lizenz immer nur für eine Domain gültig ist sowie das Online-Programm für Backup-Zwecke kopieren.
Es nicht gestattet das Online-Programm zu modifizieren, oder derivative Arbeiten aus dem Online-Programm im Ganzen oder in Teilen zu entwickeln bzw. Teile davon zu trennen, proprietäre Hinweise oder Notizen im Online-Programm zu entfernen, das Online-Programm weiter zu verkaufen, zu verteilen, zu vermieten, zu verleasen, sie weiter zu lizenzieren (Unterlizenz) oder auf andere Art und Weise Rechte an dem Online-Programm zu übertragen, ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung. Weiters ist ausdrücklich nicht gestattet das Online-Programm für strafbare Inhalte einzusetzen. - 17.5 Der Lizenzgeber ist nicht dazu verpflichtet, Wartungsdienste für das Online-Programm durchzuführen so kein gültiger Software-Updatevertrag mit entsprechender Option besteht. Als Anwender oder Lizenznehmer haben besteht keinen Anspruch auf Produktunterstützung (Support) so kein Service-/Updatevertrag mit der Firma C.D.H. abgeschlossen wurde.
- 17.6 Die Lizenz wird unbefristet, auf unbestimmte Zeit gewährt. Das Recht zur Nutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung bei Verletzung dieser Lizenbestimmungen.
- 17.7 Der Funktionsumfang der angebotenen Online-Programme entspricht dem der bereitgestellten Demoversionen auf www.demo.code-design.at sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf den Webseiten von C.D.H. in der jeweils aktuellen Fassung.
- 17.8 Diese Lizenzbestimmungen unterliegt ausschließlich österreichischem Recht. Der Lizenzgeber gibt keinerlei Garantie, dass das Online-Programm fehlerfrei funktioniert. SIEHE PUNKT 15.
- 17.9 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, entsprechend dem Stand der Technik für den Schutz seiner Systeme vor virtuellen Angriffen durch Dritte, insbesondere durch Viren, Würmer, Trojanische Pferde, etc., Sorge zu tragen.
- 18. Update Bestimmungen - Update auf neue Versionen unserer Online-Programme
- 18.1 Beim Kauf einer Lizenz eines unserer Online-Programme erhalten Sie unseren Software-Updatevertrag für dieses Programm im ersten Jahr kostenlos. Sie bekommen damit ein Jahr lang kostenlos Updates auch auf neue Versionen sowie zusätzlichen Support per E-Mail.
- 18.2 Wenn Sie den Update-Zeitraum nicht verlängern möchten, dann endet nach eine Jahr Ihre Möglichkeit, Updates zu installieren. Alle Versionen, die vor oder innerhalb Ihres Update-Zeitraums veröffentlicht und von Ihnen genutzt wurden, laufen nicht ab. Sie können diese so lange verwenden wie Sie möchten.
- 18.3 Updates sowie Bugfixes werden immer für die aktuelle Programmversion zur Verfügung gestellt.
- 18.4 Updates von C.D.S. Programmen können immer nur auf einer unterstützen Joomla Version durchgeführt werden. Beispiel: Joomla 1.0 wird nicht mehr Unterstützt daher sind Updates von C.D.S. Programmen hier nicht mehr möglich. Zudem können neue Versionen neue Systemanforderungen voraussetzten die mit denen der Vorgängerversion nicht kompatibel sind.
- 18.5 Updates von Joomla selbst sind nicht Bestandteil von Updates sowie des Software-Updatevertrags.
- 18.6 Einschulungen sind nicht Bestandteil des Software-Updatevertrags.
- 18.7 Supportanfrage (E-Mail): Die Reaktionszeit beträgt mindestens einen Werktag wenn nicht anders vereinbart.
- 19. Hosting & Domains
- 19.1 Zur Sicherung der Daten wird einmal wöchentlich eine Speicherung aller Daten vorgenommen ("Backup"). Bei Datenverlust kann grundsätzlich nur der Zustand vor der letzten Datensicherung wiederhergestellt werden. Grundsätzlich ist der Auftraggeber selbst dafür verantwortlich seine Daten zu sichern.
- 19.2 Soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten oder zur Vermeidung von Störungen oder aufgrund einer behördlichen Anordnung erforderlich ist, ist C.D.H. berechtigt, Leistungen vorübergehend nicht zu erbringen, zu unterbrechen oder in ihrer Dauer zu begrenzen. C.D.H. hat jede Unterbrechung, Betriebsunfähigkeit oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung zu beheben. Gewährleistungsansprüche der Auftraggeber bleiben davon unberührt.
- 19.3 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass C.D.H. keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich C.D.H. andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird C.D.H. Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so ist C.D.H. berechtigt und kann zum Schutz der eigenen Auftraggeber verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
- 19.4 Verboten sind demnach insbesondere rechtswidriges Werben und Spamming oder jede Benutzung der Dienste zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; Bei Verletzung dieser Verpflichtungen wird der Auftragnehmer C.D.H. schad- und klaglos halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, zur Verwendung ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für C.D.H. oder für Dritte Schwierigkeiten aufgrund unsicherer Einrichtungen des Auftraggebers (z.B. Offener Programmierschnittstellen), ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Weiters ist C.D.H. dies falls zur sofortigen Sperre bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt. C.D.H. wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird der Auftraggeber über die Maßnahme und deren Grund stets informiert werden.
- 19.5 Sonderbestimmungen bei .AT Domainregistrierung in Ergänzung zu (bzw bei Widersprüchen abweichend von) den Allgemeinen Vertragsbestimmungen gilt folgendes:
Code-Design Hechl ist ein von nic.at offiziell akkreditierter Registrar für die .AT Domains. Wir vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Mit beginnt mit der Bearbeitung des Geschäftsfalls binnen 4 Werktagen nach Vertragsschluss ; der Erfolg der Reservierung kann nicht garantiert werden, da eine Domain ggf nicht mehr verfügbar sein kann (first come first served). In diesem Fall wird der Auftragsnehmer eine Rückbuchung der bezahlten Kosten durchführen, falls die Domain nicht mehr verfügbar ist. Der Vertrag ist somit nur gültig, wenn auch die Domain zum angebotenen Preis registriert werden kann. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierungsstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle. Der Auftragsnehmer fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht jedoch jedenfalls zwischen dem Kunden und der Registrierungsstelle direkt, unter Einbeziehung der AGB der jeweiligen Registrierungsstelle. Die Registrierungsgebühr, die der Registrierungsstelle zufließt, ist in den Beträgen, die der Auftragsnehmer dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart). Bei nicht von der nic.at verwalteten Domains erfolgt die Verrechnung zwischen dem Kunden und der Domainverwaltungseinrichtung direkt, sofern nicht anderes vereinbart wurde; der Auftragsnehmer verrechnet dem Kunden diesfalls vereinbarungsgemäß das Entgelt für die Anmeldung, die benutzten technischen Einrichtungen sowie eine Verwaltungsgebühr. - 19.6.COM/.NET/.ORG/.INFO/.BIZ/alle anderen ICANN-Domains Richtlinien: Es gilt die "Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy" von ICANN (UDRP) http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm. Registriert der Kunde eine .COM und/oder eine .NET Domain, so stimmt er zu, die .COM / .NET Registry, VeriSign, Inc., und seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Tochtergesellschaften von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen, Kosten und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltshonorare und Aufwändungen die aus oder im Zusammenhang mit dem eingetragenen Domaininhaber entstehen schadlos zu halten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit der Registrierungsstelle nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit dem Auftragsnehmer aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei der Registrierungsstelle kündigen muss, sofern nicht zwischen Auftragsnehmer und dem Kunden ausdrücklich (und bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden dem Kunden vom Auftragsnehmer auf Wunsch zugesandt. Der Auftragsnehmer ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet, hat aber das Recht, im Fall von Bedenken die Registrierung zu verweigern. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird den Auftragsnehmer diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Die Bestimmungen gelten bei Domaintransfers sinngemäß. Scheitert der Transfer aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Auftragsnehmer liegen oder ist die automatisierte Verarbeitung nicht möglich, hat der Kunde das Entgelt dennoch zu bezahlen. Für weitere Bemühungen des Auftragsnehmer muss der Kunde ein gesondertes Entgelt entrichten. Der Kunde hat einen Transfer dem Auftragsnehmer bekannt zu geben und den Vertrag mit dem Auftragsnehmer unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eventeller Zahlung von Restlaufzeitentgelten zu kündigen. Außer bei Nic.at erlischt die Domain in jedem Fall der Beendigung des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Auftragsnehmer; der Kunde hat daher selbst vorzukehren, dass er die Domain rechtzeitig transferiert.
- 20. Sonder-Bestimmungen für Wiederverkäufter und Reseller
- 20.1 Wir empfehlen, dass Sie, wenn Sie unsere Waren oder Dienstleistungen verkaufen, eine entsprechende Rückgaberichtlinie und eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website veröffentlichen.
- 20.2 Bei der Weitervermittlung von C.D.H. Software müssen Sie deutlich und ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle C.D.H. Online-Programme den Lizenbedingungen von C.D.H. unterliegen.
- 20.3 Bei der Registrierung von Domains ist der Endkunden über die jeweiligen Geschäftsbedingungen der entsprechenden Registrierungsstelle zu informieren und das im Falle von nic.at der Reseller und C.D.H. nur als Verrechnungsstelle und Vermittler fungiert!
- 20.4 Sie müssen angemessene administrative, technische und physische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit aller Daten und Informationen zu gewährleisten.
- 20.5 Jeder Wiederverkaufter und Reseller bekommt, wie jeder andere Kunde, von C.D.H. ein Online-Konto; das mehrfach benutzen eines Zugangs durch mehr als einen Benutzer ist verboten, sollten mehrere Mitarbeiter einen Zugang benötigen, so wird dieser auf Wunsch angelegt.
Stand: 20.05.2018
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sie haben das Recht von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Bestellung über das Internet) binnen 14 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw. im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß den in § 5f KSchG bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden (z.b. Drucksachen, Domainnamen), sowie bei bereits installierter Software oder bei Registrierung von Domains. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, besteht ebenfalls kein Rücktrittsrecht.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:
[FOOTER]Stand: 20.05.2018
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Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen.
Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Übermittlung der Kreditkartendaten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen/Versandunternehmen zur Zustellung der Ware sowie an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie ggf. an unsere Subunternehmer/Lieferanten wie z.b. Druckerei und Hostingpartner.
Wir geben personenbezogene Daten nur an Dritte weiter, soweit dies für uns zur Erfüllung unserer Vertragsverpflichtungen, insbesondere zur Abwicklung eines geschlossenen Vertrages, notwendig ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet außer zu den genannten Zwecken der Vertrags- und Zahlungsabwicklung nicht statt.
Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis mindesten bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert. Angebote, Bestellungen, Rechnungen werden darüber hinaus gehend mindestens bis zum Ablauf der Produkthaftung gespeichert. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.
Folgende optionale Daten können von Ihnen selbst angegeben werden und auch selbst wieder einzeln gelöscht werden: Angelegte Rechnungs- und Lieferadressen sowie Favoriten.
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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
[FOOTER]Stand: 20.05.2018
Update Bestimmungen - Update auf neue Versionen unserer Programme
Updates im ersten Jahr KOSTENLOS
Beim Kauf einer Lizenz eines unserer Online-Programme erhalten Sie unseren Software-Updatevertrag für dieses Programm im ersten Jahr kostenlos. Sie bekommen damit ein Jahr lang kostenlos Updates auch auf neue Versionen sowie zusätzlichen Support per E-Mail.
Gekaufte Versionen sind zeitlich nicht limitiert
Wenn Sie den Update-Zeitraum nicht verlängern möchten, dann endet nach eine Jahr Ihre Möglichkeit, Updates zu installieren.
Alle Versionen, die vor oder innerhalb Ihres Update-Zeitraums veröffentlicht und von Ihnen genutzt wurden, laufen nicht ab. Sie können diese so lange verwenden wie Sie möchten.
Software-Updateverträge - immer am neuesten Stand
Im ersten Jahr sind Updates und der E-Mail-Support für Sie kostenlos. Damit wir Sie auch danach optimal betreuen können, schließen Sie am besten einen C.D.S. Software-Updatevertrag ab.
Ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. einer Vertragsverlängerung erhalten Sie sofort alle Updates und E-Mail-Support für ein ganzes Jahr.
Weitere Informationen zu unserem Software-Updatevertrag finden Sie unter "Software-Updatevertrage".
Hinweise:
- Updates sowie Bugfixes werden immer für die aktuelle Programmversion zur Verfügung gestellt.
- Updates von C.D.S. Programmen können immer nur auf einer unterstützen Joomla Version durchgeführt werden. Beispiel: Joomla 1.0 wird nicht mehr Unterstützt daher sind Updates von C.D.S. Programmen hier nicht mehr möglich. Zudem können neue Versionen neue Systemanforderungen voraussetzten die mit denen der Vorgängerversion nicht kompatibel sind.
- Updates von Joomla selbst sind nicht Bestandteil von Updates sowie des Software-Updatevertrags.
- Einschulungen sind nicht Bestandteil des Software-Updatevertrags.
- Supportanfrage (E-Mail): Die Reaktionszeit beträgt einen Werktag.Stand: 20.05.2018
Lizenzvereinbarung - Online-Programme
Durch das Akzeptieren dieser Lizenz stimmen Sie allen Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung bezüglich der Verwendung unserer C.D.S. Online-Programme zu. Sollten Sie nicht allen Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, ist die Installation bzw. Verwendung unserer C.D.S. Online-Programme untersagt.
1. GÜLTIGKEIT
Diese Lizenzvereinbarung gilt für alle von C.D.S. angebotenen und bereitgestellten PHP basierten Online-Programme wie z.B. C.D.S. WaWi Online-Shop
2. URHEBERRECHT
Die Software wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge geschützt, als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen über geistiges Eigentum. Das Urheberrecht liegt alleine und zum vollen Umfang beim Entwickler und Programmierer Markus Hechl (Einzelunternehmer Code-Design Hechl), nachfolgend Lizenzgeber genannt.
3. EIGENTUMSRECHT
Sie stimmen zu, dass Sie keinerlei Eigentumsrecht an dem Online-Programm sowie deren Dokumentation erhalten.
4. NUTZUNGSRECHTE
Vorbehaltlich der unten beschriebenen Bedingungen räumt der Lizenzgeber hiermit eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz zur Installation und Nutzung des Online-Programms ein. Diese Lizenz erlaubt die Nutzung des Online-Programms auf einer kommerziellen oder nicht kommerziellen Webseite, eine Lizenz ist immer an eine Domain gebunden.
Sie dürfen:- das Online-Programm für Ihren Gebrauch auf einer Domain installieren und benutzen für die Sie eine Lizenz erworben haben. Wobei eine Lizenz immer nur für eine Domain gültig ist!
- das Online-Programm für Backup-Zwecke kopieren.
Es Ihnen nicht gestattet:
- das Online-Programm zu modifizieren, oder derivative Arbeiten aus dem Online-Programm im Ganzen oder in Teilen zu entwickeln bzw. Teile davon zu trennen.
- proprietäre Hinweise oder Notizen im Online-Programm zu entfernen.
- das Online-Programm weiter zu verkaufen, zu verteilen, zu vermieten, zu verleasen, sie weiter zu lizenzieren (Unterlizenz) oder auf andere Art und Weise Ihre Rechte an dem Online-Programm zu übertragen, ohne eine vorherige schriftliche Genehmigung.
- Es ist ausdrücklich nicht gestattet das Online-Programm für strafbare Inhalte einzusetzen.
4. WARTUNG UND SUPPORT
Der Lizenzgeber ist nicht dazu verpflichtet, Wartungsdienste für das Online-Programm durchzuführen so kein gültiger Software-Updatevertrag mit entsprechender Option besteht. Als Anwender oder Lizenznehmer haben Sie keinen Anspruch auf Produktunterstützung (Support) so kein Service-/Updatevertrag mit der Firma C.D.S. abgeschlossen wurde. Sehen Sie diesbezüglich bitte auch unsere Update-Bestimmungen und unsere Service-/Updateverträge.
5. LIZENZDAUER
Die Lizenz wird unbefristet, auf unbestimmte Zeit gewährt. Das Recht zur Nutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung bei Verletzung dieser Vereinbarung.
6. SONSTIGES
Der Funktionsumfang der angebotenen Online-Programme entspricht dem der bereitgestellten Demoversionen auf demo.code-design.at sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf den Webseiten von C.D.S. in der jeweils aktuellen Fassung.
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Der Lizenzgeber gibt keinerlei Garantie, dass das Online-Programm fehlerfrei funktioniert.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
Vorbehalt von Rechten: Alle, nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumte Rechte, verbleiben bei dem Lizenzgeber.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Teile dieser Lizenz ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Desweitern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedienungen von Code-Design Hechl Inh. Markus Hechl
Der Funktionsumfang der angebotenen Online-Programme entspricht dem der bereitgestellten Demoversionen auf demo.code-design.at sowie der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf den Webseiten von C.D.S. in der jeweils aktuellen Fassung.
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Der Lizenzgeber gibt keinerlei Garantie, dass das Online-Programm fehlerfrei funktioniert.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
Vorbehalt von Rechten: Alle, nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung eingeräumte Rechte, verbleiben bei dem Lizenzgeber.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Teile dieser Lizenz ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Desweitern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedienungen (www.code-design.at/agb) von Code-Design Hechl Inh. Markus Hechl
Stand: 20.05.2018